Mehr als die Einspeisevergütung.
Ihr Überschuss bringt Ihnen heute nur wenige Cent. Geteilt mit der Nachbarschaft erlösen Sie mehr — für denselben Strom.
Seit 1. Juni 2026 erlaubt: Strom mit dem Nachbarn teilen. (§ 42c EnWG)
Wer eine Solaranlage hat, erlöst für seinen Überschuss mehr als die magere Einspeisevergütung. Wer keine hat, bezieht denselben Strom günstiger als heute — direkt aus der Nachbarschaft.
Eigenfinanziert und gründergeführt. Wir testen Energy Sharing gerade selbst — mit unseren eigenen Solaranlagen in zwei Netzgebieten in Mittelfranken.
Seit Juni 2026 dürfen Nachbarn ihren Solarstrom teilen. Nur scheitert es bisher an drei ganz praktischen Dingen:
Erzeuger und Abnehmer finden einander nicht — niemand bringt sie im selben Netzgebiet zusammen.
Verträge und der digitale Stromzähler (Smart Meter) wirken kompliziert und schrecken ab.
Und es ist unklar, ob es im eigenen Netzgebiet überhaupt schon praktisch geht.
Energy Sharing ist seit Juni 2026 erlaubt — die Hürden liegen in der Umsetzung, nicht im Gesetz.
Statt den Überschuss für ein paar Cent ins Netz zu geben und den Bezug teuer zu bezahlen, teilen beide direkt — und beide stehen besser da.
Ihr Überschuss bringt Ihnen heute nur wenige Cent. Geteilt mit der Nachbarschaft erlösen Sie mehr — für denselben Strom.
Sie beziehen Solarstrom direkt aus Ihrem Netzgebiet — lokal, grün und in der Regel günstiger als aus dem klassischen Liefervertrag.
Wir bringen Sie mit der passenden Seite in Ihrem Netzgebiet zusammen — Erzeuger und Abnehmer, die zueinander passen.
Teilen geht nur lokal: Strom fließt über das öffentliche Netz an Menschen im selben Netzgebiet wie Sie. Genau dort suchen wir die passende Gegenseite — den PV-Besitzer mit Überschuss und den Haushalt, der ihn abnehmen möchte.
Wir erklären verständlich, was nötig ist, und liefern aufbereitete Vorlagen für die Verträge.
Eine Sharing-Beziehung braucht ein paar Verträge — etwa einen Liefervertrag, einen Vertrag zur gemeinsamen Nutzung und einen für den Reststrom. Wir bereiten sie als Vorlagen auf, damit Sie nicht bei null anfangen.
Dazu gehört ein digitaler Stromzähler (Smart Meter), der den Verbrauch viertelstündlich misst — auf beiden Seiten. Ehrlich gesagt: Bundesweit ist er erst in wenigen Haushalten eingebaut. Ob es bei Ihnen schon passt, hängt auch davon ab — und genau das sagen wir Ihnen offen.
Wir zeigen ehrlich, in welchen Netzgebieten Energy Sharing schon praktisch läuft — die Abrechnung übernehmen erfahrene Partner.
Messung und Abrechnung sind eingespieltes Handwerk — das erfinden wir nicht neu, sondern überlassen es etablierten Dienstleistern. Unsere Aufgabe ist alles davor: finden, verstehen, vertraglich aufsetzen. Und wir sagen Ihnen ehrlich, wo es heute schon geht und wo noch nicht.
Das nehmen wir Ihnen ab: das Finden das Wissen die Verträge ehrlicher Status, wo es schon läuft
Ob und wie viel sich das für Sie lohnt, hängt von Ihrem Zähler und Ihrem Netzgebiet ab. Rechnen Sie es ehrlich durch — mit Ihren eigenen Zahlen.
Eine erste Schätzung, ehrlich gerechnet. Wie viel am Ende übrig bleibt, hängt von Ihrem Zähler und Ihrem Netzgebiet ab — wir zeigen es als Spanne, nicht als Bestwert.
Ihre Schätzung erscheint hier, sobald Sie Ihre Werte eingetragen haben.
Damit Sie uns nachrechnen können, liegt hier jede Annahme offen — mit Wert, Quelle und Stand. In einer genaueren Rechnung können Sie diese Werte später selbst anpassen.
Stand der Annahmen: Juni 2026. Werte werden halbjährlich geprüft.
Illustrative Schätzung — keine Zusage und keine Rechts- oder Steuerberatung. Die tatsächlichen Werte hängen von Ihrem Zähler, Ihrem Netzgebiet und dem vereinbarten Preis ab. Ob sich das heute schon umsetzen lässt, hängt unter anderem von einem digitalen Stromzähler (Smart Meter) auf beiden Seiten ab — der ist bundesweit erst in wenigen Haushalten eingebaut.
Wir setzen Energy Sharing gerade mit unseren eigenen Solaranlagen auf — in unseren Netzgebieten in Mittelfranken, in Weisendorf und Neustadt an der Aisch. Wir reden also nicht über etwas, das wir nicht selbst durchlaufen.
Eigenfinanziert und gründergeführt — kein Investor, der schnelles Wachstum verlangt. Was sich heute rechnet, sagen wir ehrlich, samt der Grenzen: Smart-Meter-Realität heute, mögliche Reform als Chance morgen.
Messung und Abrechnung laufen über erfahrene Dienstleister, die das seit Jahren können. Wir liefern das davor: das Finden, das Wissen und die Verträge.
Erlaubt seit 1. Juni 2026 (§ 42c EnWG).
Wir starten lokal — ein Netzgebiet nach dem anderen. Je mehr Erzeuger und Abnehmer sich in Ihrer Region eintragen, desto eher lässt sich dort teilen. Tragen Sie sich ein, und wir melden uns, sobald es bei Ihnen losgeht.